Im Rahmen der neuen COVID-19 Verordnung, die seit 03.11.2020 in Kraft ist (Schließung der Gastronomiebetriebe), bieten wir Ihnen bis auf Widerruf gerne die Möglichkeit, nach telefonischer Vorbestellung eine Auswahl an Gerichten im Rahmen unserer Abholzeiten selbst abzuholen.
Die Speisenauswahl können Sie den hier abgebildeten Karten entnehmen (zum Vergrößern anklicken).
Beachten Sie bei den Menü-Angeboten bitte die jeweilige Vorbestellungsfrist!
Bei Abholung bitten wir Sie, die geltenden Richtlinien der COVID-19 Verordnung (wie das Tragen einer FFP2-Maske, die Einhaltung des Mindestabstands von 2 Metern zu nicht haushaltszugehörigen Personen, etc.) einzuhalten.